Voraussetzungen

Die Leistung aus der PlusPunktRente beginnt in der Regel zum selben Zeitpunkt wie die gesetzliche Rente und die Betriebsrente. Es muss also ein Versicherungsfall im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung eingetreten sein. Eine Anrechnung der Leistung untereinander erfolgt nicht.

Rentenleistungen erbringen wir auf schriftlichen Antrag gegen Vorlage der erforderlichen Unterlagen. Wir entscheiden über den Rentenantrag schriftlich.