Versicherte, die an die Kommunale Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern (ZMV) Beiträge aus individuell versteuerter Arbeitnehmereigenbeteiligung zahlen und/oder die eine PlusPunktRente mit "Riester"-Förderung abgeschlossen haben, erhalten in den nächsten Tagen folgende Unterlagen:
- Bescheinigung nach § 92 EStG für das Jahr 2022
und - Antrag auf Altersvorsorgezulage 2022.
Versicherte, die bereits einen Dauerzulagenantrag gestellt haben, erhalten folgende Unterlagen:
- Bescheinigung nach § 92 EStG für das Jahr 2022
und - Datenkontrollblatt 2022.
Die Bescheinigung nach § 92 EStG ist der Nachweis über die im abgelaufenen Kalenderjahr gezahlten förderfähigen Beiträge und Zulagen. Sie enthält alle für die Steuererklärung relevanten Daten.
Bitte beachten Sie, dass eine Rücksendung des Datenkontrollblattes nur erforderlich ist, sofern sich Veränderungen in den dort aufgeführten Daten ergeben haben.
Die elektronische Meldung an das Finanzamt wurde bereits abgesetzt.