Durch die Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 wurde das Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich Hartz IV) ersetzt und die bisherige Regelung zum Schutz des Vermögens aufgehoben. Es sind nun gesetzlich alle Versicherungsverträge geschützt, die für die Altersvorsorge bestimmt sind.
Ihre PlusPunktRente hat keinen Einfluss auf die Höhe des Bürgergeldes. Bei Arbeitslosigkeit müssen die angesparten Gelder für die Altersvorsorge also nicht verbraucht werden.
Für Verträge, die bisher mit Hartz-IV-Sicherheit erstellt wurden, gilt die Neuregelung des § 168 VVG entsprechend, so dass auch Bestandsverträge von der Änderung umfasst sind. Sie sind also trotz des unwiderruflichen Ausschlusses des Kündigungsrechts aufgrund der geänderten Interessenlage nun kündbar und auf Antrag ist eine Kapitalauszahlung möglich.