Ab 1. Juli 2023 ist das neue Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft getreten. Dies bedeutet höhere Pflegeversicherungsbeiträge, auch für die Betriebsrentenempfänger.
Die neuen Beiträge gelten für alle Versicherten in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Gesetzgeber hebt den Beitragssatz zur Pflegeversicherung von 3,05 % auf 3,4 % an. Der Beitragszuschlag für Kinderlose wird auf 0,6 % erhöht. Rentenberechtigte ohne Kinder zahlen künftig 4,0 % Pflegeversicherungsbeitrag.
Aufgrund der kurzfristigen Verabschiedung des Gesetzes konnte eine Umstellung der Beitragssätze zum 1. Juli 2023 noch nicht erfolgen. Wir informieren Sie, sobald dies umgesetzt ist.
Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Pflegeversicherung behält die ZMV die Beiträge direkt von der Betriebsrente ein und gibt sie an die zuständige Pflegekasse weiter. Für Rentenberechtigte, die freiwillig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung oder privat versichert sind, sind wie bisher die Krankenkassen für den Beitragseinzug zuständig.
Neu eingeführt wurden die gestaffelten Abschläge von je 0,25 % für das zweite bis fünfte Kind bis zu dessen 25. Lebensjahr. Das Verfahren hierzu steht allerdings noch nicht abschließend fest. Nähere Informationen dazu erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse. Über Neuerungen werden wir zeitnah informieren.