EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz

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Im April 2024 hat der Deutsche Bundestag das EM-Bestandsverbesserungs-Auszahlungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz setzt die vom Gesetzgeber beschlossenen Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten aus der Deutschen Rentenversicherung um.

Die Zusatzversorgung der ZMV ist eine arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und beruht auf Tarifrecht. Die Altersvorsorge-Tarifverträge (ATV und ATV-K) werden von den Tarifvertragsparteien ausgehandelt und bilden die Rechtsgrundlage für die Satzung der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern. Rechtliche Änderungen obliegen allein der Tarifhoheit der Tarifvertragsparteien.

Derzeit sind Anpassungen der Erwerbsminderungsrenten aus der Zusatzversorgung der ZMV weder im Tarifvertrag noch in der Satzung vorgesehen. Sollte es jedoch zu rechtlichen Änderungen kommen, werden diese automatisch und für alle Betroffenen umgesetzt.