Update zu unserer Information aus dem Jahr 2023 über die Änderung der Beitragssätze in der gesetzlichen Pflegeversicherung

|   ZMV

Seit dem 1. Juli 2023 wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung für Eltern abhängig von der Anzahl der Kinder gestaffelt. Wir haben bereits im Jahr 2023 auf unserer Internetseite sowie in einem Schreiben an alle Rentenbezieher darüber informiert.

Für Eltern mit zwei oder mehr Kindern unter 25 Jahren verringert sich der Beitragssatz je Kind vom zweiten bis zum fünften Kind um 0,25 Beitragssatzpunkte.

Für Rentenempfänger bedeutet das seit dem 1. Juli 2023 konkret:

RentenempfängerBeitragssatz
ohne Kinder 4,00 %
mit 1 Kind 3,40 %
mit 2 Kindern3,15 %
mit 3 Kindern2,90 %
mit 4 Kindern2,65 %
ab 5 Kindern 2,40 %

Sobald ein Kind sein 25. Lebensjahr vollendet, entfällt die Beitragsreduzierung für dieses Kind. Wenn nicht mindestens zwei Kinder unter 25 Jahren vorhanden sind, wird der reguläre Beitragssatz von
3,40 % angewendet.

Die ZMV hat die neuen Beitragssätze bereits technisch umgesetzt und berücksichtigt diese bei der Berechnung der Betriebsrenten seit dem 1. Juli 2023. 

Im zweiten Quartal 2025 wird ein digitales Verfahren eingeführt, das die notwendigen Informationen zu Anzahl und Alter der Kinder bei einer zentralen Stelle abfragt.
Rentenempfänger können jedoch bereits jetzt die Anzahl ihrer Kinder unter 25 Jahren mitteilen, um den Abschlag für das zweite bis fünfte Kind früher zu erhalten. Hierzu genügt eine formlose Mitteilung mit einem Nachweis des Geburtsdatums (z. B. Kopie der Geburtsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch oder Kopie der Adoptionsurkunde).