Zum 1. Januar 2025 erhöht sich der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte. Diese Anpassung ist Teil einer Verordnung der Bundesregierung. Der Grund für die kurzfristige Anhebung liegt in der wachsenden Zahl an Pflegebedürftigen und der angespannten Finanzlage der Pflegeversicherung.
Die Beitragserhöhung betrifft auch die Pflegeversicherungsbeiträge, die auf Betriebsrenten erhoben werden. Die ZMV wird die erhöhten Beitragssätze bereits bei der Auszahlung der Januarrente 2025 berücksichtigen. Rentenempfänger erhalten dazu keine separate schriftliche Benachrichtigung, was eine umweltfreundliche Lösung darstellt und gleichzeitig Druck- sowie Versandkosten vermeidet. In der Regel informieren die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen ihre Mitglieder über Änderungen der Beitragssätze.
Ab dem 1. Januar 2025 zahlen kinderlose Versicherte einen Pflegeversicherungsbeitrag von 4,2 Prozent, während Versicherte mit Kindern maximal 3,6 Prozent entrichten. Die Verordnung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Bundesrat, die voraussichtlich in Kürze erteilt wird.