Zum 1. Januar 2025 haben viele Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag angehoben. Diese Anpassung wirkt sich mit einer zweimonatigen Verzögerung auf die Betriebsrenten aus, sodass es bei der Auszahlung am 1. März 2025 zu Abweichungen in der Netto-Betriebsrente im Vergleich zum Vormonat kommen kann.
Bitte beachten Sie, dass diese Differenz ausschließlich durch die Anpassung des Krankenkassen-Zusatzbeitrags entsteht.
Ein gesondertes Schreiben hierzu erfolgt nicht. Bei Fragen zu Ihren Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.