Mitgliedschaft

Die Mitglieder der ZMV sind überwiegend juristische Personen des öffentlichen Rechts, wie

  • Gemeinden/Städte/Landkreise,
  • Ämter,
  • öffentlich-rechtliche Zweckverbände,
  • Sparkassen,
  • kommunale Landesverbände,
  • u. a.

Darüber hinaus können nicht juristische Personen des öffentlichen Rechts Mitglied der ZMV sein, wenn sie öffentliche Aufgaben erfüllen und den Altersvorsorge-Tarifvertrag (ATV-K) oder in Bezug auf die Leistung ein Tarifrecht wesentlichen gleichen Inhalts tarifvertraglich oder allgemein einzelvertraglich anwenden.

Die Mitgliedschaft bei der ZMV basiert auf einem privatrechtlichen Gruppenversicherungsverhältnis, welches durch die ZMV-Satzung weiter ausgestaltet wird.

Insgesamt haben ca. 900 Arbeitgeber eine Mitgliedschaft bei der ZMV begründet.

Gern beraten wir Sie, wenn Sie öffentliche Aufgaben erfüllen und für die betriebliche Altersversorgung einen kompetenten Partner suchen!