Pflichtversicherung/Betriebsrente

Beschäftigte unserer Mitglieder haben aufgrund arbeitsvertraglicher bzw. tariflicher Vorschriften oder Vereinbarungen gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf eine zusätzliche Altersversorgung.

Die Versicherung erfolgt durch den Arbeitgeber mit einer Anmeldung bei der Zusatzversorgungskasse und besteht für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.

Die ZMV hat die Aufgabe, für ihre Versicherten eine zusätzliche

  • Altersversorgung,
  • Erwerbsminderungsversorgung,
  • Hinterbliebenenversorgung

in Form einer Betriebsrente zu gewähren.