Rentenarten

Wir erbringen bei Vorliegen der Voraussetzungen die folgenden Versicherungsleistungen:

  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Hinterbliebenenrente

Versicherte haben jederzeit die Möglichkeit, die Hinterbliebenen- und/oder Erwerbsminderungsrente mit Wirkung für die Zukunft auszuschließen und wieder einzuschließen. Wird auf die Mitversicherung der Hinterbliebenenrente und/oder auf die Erwerbsminderungsrente verzichtet, erhöhen wir die Versicherungsleistungen.