Allgemeines

Die Kommunale Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern (ZMV) zahlt als öffentlich-rechtliche Pensionskasse den Beschäftigten ihrer Mitglieder eine zusätzliche Betriebsrente als Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente.

Grundlage der zu gewährenden Rentenleistung ist die Satzung der ZMV, welche auf den Regelungen des von den Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes geschlossenen Altersvorsorge-Tarifvertrages (ATV-K) basiert.

Die Zusatzversorgungskasse ist eine Sonderkasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Mecklenburg-Vorpommern.

Das Geschäftsgebiet der Zusatzversorgungskasse umfasst das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Sitz der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern ist Strasburg (Uckermark).

In der Bundesrepublik gibt es 21 weitere kommunale und kirchliche Zusatzversorgungskassen mit regional begrenzten Geschäftsgebieten bzw. konfessionell abgegrenzten Zuständigkeiten sowie die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).

Die kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen haben sich in der Arbeitsgemeinschaft kommunale Altersversorgung (AKA) e. V. zusammengeschlossen.