ÄNDERUNG DER HINZUVERDIENSTGRENZEN FÜR GESETZLICHE ALTERS- UND ERWERBSMINDERUNGSRENTEN AB 1. JANUAR 2023

|   ZMV

Altersrenten können ab 1. Januar 2023 unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes in voller Höhe bezogen werden. Die Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrenten wurden deutlich angehoben.

Auswirkungen auf die Betriebsrente wegen Alters

Ab dem 1. Januar 2023 wurde die Hinzuverdienstgrenze für vorzeitige Altersrenten, das heißt für Renten vor Erreichen der Regelaltersgrenze, aufgehoben. Dies bedeutet, dass bei Bezug einer Altersrente kein Hinzuverdienst mehr angerechnet wird. 

Um eine Betriebsrente wegen Alters zu erhalten, müssen Sie die Wartezeit erfüllen und eine Altersrente als Vollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Ab 2023 hat ein Hinzuverdienst - unabhängig von der Höhe - keine Auswirkungen mehr auf Ihren Anspruch auf Betriebsrente wegen Alters. Die Betriebsrente wird dann unabhängig vom Hinzuverdienst geleistet.

Bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente als Vollrente besteht bei der ZMV keine Versicherungspflicht mehr.

Trotz der Aufhebung der Hinzuverdienstgrenzen bei Altersrenten ist es möglich, eine gesetzliche Altersrente freiwillig als Teilrente zu beziehen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Bezug einer Altersrente als Teilrente keinen Versicherungsfall bei der ZMV auslöst. Dies bedeutet, dass Sie dann keinen Anspruch auf eine Betriebsrente wegen Alters haben. Um überhaupt einen Anspruch auf eine Betriebsrente zu haben, müssen Sie zuerst eine Altersrente als Vollrente beziehen. Dies gilt für alle Arten von Altersrenten.

Anhebung der Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten

Ab 2023 hat der Gesetzgeber die Hinzuverdienstgrenzen für gesetzliche Erwerbsminderungsrenten deutlich angehoben. Beim Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ergibt sich 2023 eine Hinzuverdienstgrenze von 35.647,50 Euro, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung von 17.823,75 Euro. Wie bisher auch, gibt es zusätzlich eine individuelle Hinzuverdienstgrenze, die sich am höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor dem Eintritt der Erwerbsminderung orientiert.  Die Werte sind dynamisch und können sich jährlich ändern.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet hier weitere Informationen zu den neuen Hinzuverdienstregeln.