Beiträge
Die Beitragsgestaltung kann mit monatlichen Zahlungen und/oder als Einmalzahlung erfolgen.
Änderungen der Beitragshöhe sind kostenfrei möglich.
Die Beitragsfreistellung erfolgt auf schriftliche Erklärung des Versicherungsnehmers mit Wirkung für die Zukunft. Das bedeutet, dass vom Zeitpunkt der Beitragsfreistellung an keine weiteren Beiträge mehr zu zahlen sind, die Versicherung jedoch bestehen bleibt. Eine Beitragsfreistellung erfolgt auch mit Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses oder bei Beitragsrückstand von einem Kalenderjahr. Die Anwartschaft kann sich gegebenenfalls durch zugeteilte Bonuspunkte weiter erhöhen. Im Leistungsfall erhalten die Versicherten eine Rente aus den zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Versorgungspunkten.
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