
Fortführung nach Ende des Arbeitsverhältnisses
Versicherte, die nicht mehr im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, ihre PlusPunktRente bei der ZMV fortzusetzen. Der Antrag auf Fortführung der PlusPunktRente kann durch den Versicherungsnehmer bis zu drei Monate nach Ende des Arbeitsverhältnisses gestellt werden.
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