Berechnung

Die Altersrente ergibt sich aus der Summe der bis zum Rentenbeginn entstandenen Versorgungspunkte. Diese Summe wird mit dem Messbetrag von 4 € multipliziert.

Altersrente = Summe der Versorgungspunkte x Messbetrag

Die Versorgungspunkte werden ermittelt aus dem Verhältnis von einem Zwölftel des zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgeltes zum Referenzentgelt von 1.000 €.

Versorgungspunkte = Jahresentgelt : 12 : 1000 x Altersfaktor

Die Altersfaktoren bemessen sich nach dem Alter der Versicherten im jeweiligen Jahr der Pflichtversicherung und berücksichtigen die zugesagte Verzinsung (§ 34 Absatz 3 ZMV-Satzung).

Das Referenzentgelt, die Altersfaktoren und der Messbetrag sind versicherungsmathematisch ermittelte und tarifvertraglich festgeschriebene Größen.

Abschläge

Die Altersrente vermindert sich um Abschläge wegen vorzeitiger Inanspruchnahme. Die Abschläge entsprechen denen der gesetzlichen Rentenversicherung, sind jedoch auf maximal 10,8 % begrenzt.

Bei einer Erwerbsminderungsrente entstehen für Pflichtversicherte zusätzlich beitragslose Versorgungspunkte, wenn der Versicherungsfall vor Vollendung des 60. Lebensjahres eintritt.

Bei einer teilweisen Erwerbsminderung beträgt die Betriebsrente die Hälfte der Leistung, die sich aufgrund einer vollen Erwerbsminderung ergeben würde.

Stirbt ein Pflichtversicherter erhalten die Hinterbliebenen im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente.

Gezahlt wird – analog des Anspruches in der gesetzlichen Rentenversicherung – eine kleine oder große Witwen-/Witwerrente bzw. eine Halbwaisen- oder Vollwaisenrente. Die Höhe und Dauer des Anspruchs richten sich nach den Bestimmungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Abweichend davon werden Waisenrenten maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt, sofern sich die Waisen in Ausbildung befinden.

Übersteigt das Einkommen des Hinterbliebenen die Hinzuverdienstgrenzen, verringert sich die zu zahlende Betriebsrente. Die Leistung beträgt jedoch mindestens 35 % der zustehenden Betriebsrente für Hinterbliebene.