Wer ist versichert?
Versicherungspflichtig sind Beschäftigte und Auszubildende, die
- das 17. Lebensjahr vollendet haben,
- die Wartezeit bis zum gesetzlich festgelegten Alter zum Erreichen der abschlagsfreien Regelaltersrente erreichen können,
- nicht kurzzeitig im Sinne der Sozialversicherung beschäftigt sind,
- als außertariflich Beschäftigte eine besondere Vereinbarung zur Teilnahme an der Zusatzversorgung haben,
- nicht unter die Ausnahmetatbestände des § 19 ZMV-Satzung fallen.
Die Versicherung beginnt mit dem Beginn des Beschäftigungsverhältnisses. Sie endet mit der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, dem Wegfall der Voraussetzungen oder dem Beginn der Altersrente. Weitere Erläuterungen finden Sie hier.
Für Versicherte ohne gesetzliche Rentenversicherung gelten einige Besonderheiten. Eine zusammengefasste Darstellung finden Sie hier.
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