Auszahlung
Flexible Auszahlungsmöglichkeiten
lebenslange monatliche Rente | Bei Eintritt des Versicherungsfalls kann eine lebenslange monatliche Rentenzahlung beantragt werden. |
30 % Kapitalauszahlung und 70 % monatliche Rentenauszahlung | Es besteht die Möglichkeit, zu Beginn der Auszahlungsphase einen Antrag auf teilweise Kapitalauszahlung zu stellen. Dann wird bis zu 30 % des zu diesem Zeitpunkt gebildeten Kapitals als Einmalbetrag geleistet. Die Rentenleistung wird entsprechend gekürzt. Darüber hinaus wird die Auszahlung gegebenenfalls um eine zurückgeforderte staatliche Förderung gekürzt. Das gebildete Kapital wird nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Basis der ohne Kapitalauszahlung zu zahlenden Rente ermittelt. |
vollständige Kapitalauszahlung | Eine vollständige Auszahlung des gebildeten Kapitals ist zu Beginn der Auszahlungsphase nur anstelle einer Altersrente auf Antrag möglich. Die Auszahlung wird gegebenenfalls um eine zurückgeforderte staatliche Förderung gekürzt. Der Antrag auf Kapitalauszahlung muss frühestens ein Jahr, spätestens aber sechs Monate vor Beginn der Auszahlungsphase bei der Kasse eingehen; andernfalls ist die vollständige Kapitalauszahlung ausgeschlossen. |
Die Rentenleistungen werden jedes Jahr jeweils um 1 % erhöht.
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