Steuervorteil im Rentenalter
Vorteil dieser Ausgestaltung ist die steuerliche Behandlung der späteren Rentenleistung. Sie bietet sich an, wenn Versicherte eine möglichst geringe Steuerbelastung zum Zeitpunkt des Rentenbezugs anstreben. Die Rentenleistung wird, auf Grund der Beitragszahlung aus versteuertem Entgelt, nur mit dem Ertragsanteil zur Besteuerung herangezogen.
Der Tarif ist vor allem für Beschäftigte geeignet,
- die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und/oder
- die den Höchstbetrag für eine steuerfreie Entgeltumwandlung bereits ausgeschöpft haben.
Die Beiträge sind aus dem versteuerten Entgelt (Netto) zu zahlen. Die Höhe des Beitrages können die Versicherten frei bestimmen.
Es gibt keinen Mindestbeitrag.
Es gibt keinen Höchstbeitrag.
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