Nachhaltigkeit

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Kapitalanlage der ZMV

(Stand Februar 2023)


Im Folgenden finden sich Angaben der ZMV zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Kapitalanlage. Die getroffenen Aussagen beziehen sich zugleich auf die ZMV, als auch auf alle ihre Finanzprodukte. Somit werden unternehmens- und produktbezogene Angaben zusammen dargelegt, da materiell keine Unterschiede bestehen.

Die Angaben werden auf der Website und in den Kundeninformationen veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert.

Nachhaltigkeitsstrategie

Die ZMV wird 2023 aus dem Anspruch heraus, ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden und die Risikosteuerung zu verbessern, eine Nachhaltigkeitsstrategie für die Vermögensanlage in Übereinstimmung mit ihrem treuhänderischen Auftrag entwickeln. Diese Strategie soll regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst und erweitert werden. Anhand von ausgewählten Maßnahmen und Instrumenten werden bewusst Nachhaltigkeitsaspekte in die Vermögensanlage insgesamt und in die einzelne Investitionsentscheidung einbezogen.

Die ZMV berücksichtigt Nachhaltigkeitsaspekte grundsätzlich für die gesamten Kapitalanlagen, wobei es aufgrund von Wirksamkeit, Umsetzbarkeit und Datenbasis unterschiedliche Ausprägungen der einzelnen Elemente der Nachhaltigkeitsstrategie geben kann. Für einzelne Anlageklassen sind teilweise spezifische Nachhaltigkeitsvorgaben definiert, um den Besonderheiten der Anlageklasse Rechnung zu tragen. Es werden sowohl soziale als auch ökologische und die Unternehmensführung betreffende Aspekte adressiert. Die Gewichtung der einzelnen Nachhaltigkeitskriterien hängt von der Betroffenheit und Relevanz für die jeweilige Vermögensanlage ab.

Die gewählten Instrumente und Maßnahmen der Nachhaltigkeitsstrategie sollen grundsätzlich zugleich die Risiko- und die Auswirkungsperspektive im Sinne der Offenlegungsverordnung adressieren, da oftmals davon ausgegangen werden kann, dass die Förderung bzw. Vermeidung bestimmter Auswirkungen zugleich entsprechende Risiken reduziert und die Vermeidung von Nachhaltigkeitsrisiken auch tendenziell bessere Auswirkungen nach sich zieht.

Die Nachhaltigkeitsstrategie soll in die allgemeine Kapitalanlagestrategie der ZMV eingebunden werden, welche die Anlagegrundsätze Sicherheit, Qualität, Liquidität, Rentabilität sowie Mischung und Streuung der Anlagen umfasst, und somit nicht alleiniges Ziel der Kapitalanlage. Risiken für die Ertrags- und Vermögenslage müssen bei hinreichender Materialität im Rahmen des regulatorisch vorgeschriebenen Risikomanagements berücksichtigt werden, so dass dies nicht die Grundlage für ein explizit „nachhaltiges“ Produkt begründet. Zudem stehen Art und Weise und Ausmaß der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsmerkmalen im Investmentprozess im Ermessen der ZMV und sind nicht dauerhaft verbindlich vorgegeben.

Die Organisation der Kapitalanlage unterscheidet sich nach Vermögensanlagen, für welche die ZMV die Investitionsentscheidung selber direkt trifft (Direktanlage) und nach Vermögensanlagen, welche über Investmentvermögen getätigt werden, deren Investitionsentscheidungen von den jeweiligen externen Fondsmanagern getroffen werden (indirekte Anlage).

Im Rahmen der eigenen Investitionsentscheidungen in der Direktanlage orientiert sich die ZMV an den im Allgemeinen verwendeten ESG-Kriterien (Environment, Social und Governance). Für die indirekte Anlage berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsaspekte bei der Auswahl geeigneter Vermögensverwalter, die sich zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien in der Anlage verpflichten.

Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Die ZMV berücksichtigt im Wesentlichen finanzielle Kriterien im Prüfprozess bei Investitionsentscheidungen und im Rahmen des Kapitalanlage-Risikomanagements. Nachhaltigkeitsrisiken werden nicht explizit adressiert, sondern in der allgemeinen Finanzanalyse und der Beurteilung von Risikoauswirkungen auf die Wertentwicklung von Vermögensanlagen berücksichtigt.

Nachhaltigkeitsrisiken beeinflussen die Wertentwicklung von Kapitalanlagen in derselben Art und Weise wie andere bekannte Risikoarten. Durch die Beachtung potentieller negativer Auswirkungen von möglichen Nachhaltigkeitsrisiken im Investment- und Risikoprozess wird die Wahrscheinlichkeit von Risikoeintritten aus diesem Bereich reduziert. Von einer signifikanten Verschlechterung der zu erwartenden Rendite der Vermögenswerte ist nicht auszugehen.

Konkrete und dauerhafte Aussagen über den Einfluss von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Kapitalanlage der ZMV können nicht verlässlich getroffen werden, da diese von der jeweiligen Vermögensallokation abhängt. Die Vermögensallokation wird jedoch regelmäßig überprüft und angepasst.

Grundsätzlich ist aus Sicht des Versicherten zusätzlich zu betonen, dass die garantierte Leistung unabhängig vom Kapitalanlageerfolg erbracht wird und dass Leistungen der betrieblichen Altersversorgung über die Einstandspflicht des Arbeitgebers abgesichert sind, sollte die ZMV die Leistungen nicht erbringen können. Die finanzielle Entwicklung der Kapitalanlagen betrifft somit nur die mögliche Gewährung von Bonuspunkten.

Die Vergütungspolitik für die Geschäftsführung und die Mitarbeiter der ZMV erfolgt nach den tarifvertraglichen Regelungen des TVöD. Die Vergütungsstrukturen beinhalten keine variablen Komponenten und begünstigen daher keine Risikobereitschaft zur Übernahme von Nachhaltigkeitsrisiken.

Berücksichtigung von nachhaltigen Nachhaltigkeitsauswirkungen

Die ZMV berücksichtigt im Rahmen der Kapitalanlage bei ihren Investitionsentscheidungen nicht ausdrücklich mögliche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Sinne der Offenlegungsverordnung. Die Gründe dafür sind:

Die Nachhaltigkeitsstrategie der ZMV soll verschiedene Elemente und Maßnahmen umfassen, die auch zumindest indirekt nachteilige Auswirkungen auf ökologische und soziale Belange betreffen. Allerdings sind die Anforderungen an die kennzahlenbasierte Erfassung und Darstellung dieser Aspekte durch die Offenlegungsverordnung sehr umfangreich und können derzeit nicht erfüllt werden. Die ZMV wird künftig verfolgen und prüfen, ob die Umsetzbarkeit der Anforderungen zu einem späteren Zeitpunkt machbar sind.

Die den Finanzprodukten der ZMV zugrundeliegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.