Kassenausschuss

Der Kassenausschuss beschließt über grundsätzliche Angelegenheiten, soweit nicht der Direktor oder der Geschäftsführer kraft Gesetz oder aufgrund der ZMV-Satzung zuständig ist oder ihnen der Kassenausschuss bestimmte Angelegenheiten überträgt.

Er besteht aus zwölf Mitgliedern und wird für die Dauer von fünf Jahren vom Verwaltungsrat des Kommunalen Versorgungsverbandes Mecklenburg-Vorpommern gewählt.